Rechtsprechung
   OLG Dresden, 18.02.2009 - 7 U 1734/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,51707
OLG Dresden, 18.02.2009 - 7 U 1734/08 (https://dejure.org/2009,51707)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.02.2009 - 7 U 1734/08 (https://dejure.org/2009,51707)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 7 U 1734/08 (https://dejure.org/2009,51707)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,51707) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2009 - 7 U 1734/08
    Unter Beachtung der Grundsätze der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2007 , NJW 2007, 1450; Urteil vom 04.04.2006 , NJW 2006, 2472) hat das Landgericht zunächst beanstandungsfrei im Wege der Schadensschätzung nach § 287 ZPO festgestellt, dass die Höhe der geltend gemach­ten Sachverständigenkosten von 517, 81 EUR den erforderli­chen Herstellungsaufwand i.S.d. § 249 Abs. 2 BGB nicht überschreitet, indem es auf die BVSK-Honorarbefragung 2005/2006 im Rahmen der Schadensschätzung abgestellt hat.
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2009 - 7 U 1734/08
    Unter Beachtung der Grundsätze der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2007 , NJW 2007, 1450; Urteil vom 04.04.2006 , NJW 2006, 2472) hat das Landgericht zunächst beanstandungsfrei im Wege der Schadensschätzung nach § 287 ZPO festgestellt, dass die Höhe der geltend gemach­ten Sachverständigenkosten von 517, 81 EUR den erforderli­chen Herstellungsaufwand i.S.d. § 249 Abs. 2 BGB nicht überschreitet, indem es auf die BVSK-Honorarbefragung 2005/2006 im Rahmen der Schadensschätzung abgestellt hat.
  • AG Zwickau, 14.10.2009 - 22 C 1173/09
    Der aufgewendete Betrag ist nicht notwendig mit dem zu ersetzenden Betrag identisch, insbesondere deshalb kann die Berechnung des Schadens grundsätzlich nicht von etwaigen rechtlichen Mängeln der zu seiner Beseitigung tatsächlich eingegangenen Verbindlichkeiten wie z.B. einer überhöhten Honorarforderung des Sachverständigen abhängig gemacht werden (vergleiche Landgericht Zwickau, Urteil vom 06.10.2008, AZ: 3 O 1576/06, rechtskräftig infolge Zurückweisung der Berufung durch Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 02.04.2009, AZ: 7 U 1734/08.
  • AG Auerbach, 26.03.2009 - 2 C 890/08
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Beschluss des OLG Dresden vom 18.02.2009, AZ: 7 U 1734/08 und das Urteil des AG Auerbach im Verfahren 3 C 1168/06, deren Auffassungen beigetreten wird, Bezug genommen.
  • AG Zwickau, 11.05.2011 - 22 C 2090/10
    Das Gericht hat bei der Prüfung der Angemessenheit die Entscheidung des Landgerichts Zwickau vom 06.10.2008 (Aktenzeichen: 3 O 1576/06 in der Fassung des Beschlusses des Oberlandesgerichts Dresden vom 02.04.2009, Aktenzeichen: 7 U 1734/08) zugrundegelegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht