Rechtsprechung
OLG Dresden, 18.02.2009 - 7 U 1734/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Sachverständigenhonorar
Verfahrensgang
- LG Zwickau, 06.10.2008 - 3 O 1576/06
- OLG Dresden, 18.02.2009 - 7 U 1734/08
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2009 - 7 U 1734/08
Unter Beachtung der Grundsätze der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2007 , NJW 2007, 1450; Urteil vom 04.04.2006 , NJW 2006, 2472) hat das Landgericht zunächst beanstandungsfrei im Wege der Schadensschätzung nach § 287 ZPO festgestellt, dass die Höhe der geltend gemachten Sachverständigenkosten von 517, 81 EUR den erforderlichen Herstellungsaufwand i.S.d. § 249 Abs. 2 BGB nicht überschreitet, indem es auf die BVSK-Honorarbefragung 2005/2006 im Rahmen der Schadensschätzung abgestellt hat. - BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05
Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen
Auszug aus OLG Dresden, 18.02.2009 - 7 U 1734/08
Unter Beachtung der Grundsätze der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2007 , NJW 2007, 1450; Urteil vom 04.04.2006 , NJW 2006, 2472) hat das Landgericht zunächst beanstandungsfrei im Wege der Schadensschätzung nach § 287 ZPO festgestellt, dass die Höhe der geltend gemachten Sachverständigenkosten von 517, 81 EUR den erforderlichen Herstellungsaufwand i.S.d. § 249 Abs. 2 BGB nicht überschreitet, indem es auf die BVSK-Honorarbefragung 2005/2006 im Rahmen der Schadensschätzung abgestellt hat.
- AG Zwickau, 14.10.2009 - 22 C 1173/09 Der aufgewendete Betrag ist nicht notwendig mit dem zu ersetzenden Betrag identisch, insbesondere deshalb kann die Berechnung des Schadens grundsätzlich nicht von etwaigen rechtlichen Mängeln der zu seiner Beseitigung tatsächlich eingegangenen Verbindlichkeiten wie z.B. einer überhöhten Honorarforderung des Sachverständigen abhängig gemacht werden (vergleiche Landgericht Zwickau, Urteil vom 06.10.2008, AZ: 3 O 1576/06, rechtskräftig infolge Zurückweisung der Berufung durch Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 02.04.2009, AZ: 7 U 1734/08.
- AG Auerbach, 26.03.2009 - 2 C 890/08 Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Beschluss des OLG Dresden vom 18.02.2009, AZ: 7 U 1734/08 und das Urteil des AG Auerbach im Verfahren 3 C 1168/06, deren Auffassungen beigetreten wird, Bezug genommen.
- AG Zwickau, 11.05.2011 - 22 C 2090/10 Das Gericht hat bei der Prüfung der Angemessenheit die Entscheidung des Landgerichts Zwickau vom 06.10.2008 (Aktenzeichen: 3 O 1576/06 in der Fassung des Beschlusses des Oberlandesgerichts Dresden vom 02.04.2009, Aktenzeichen: 7 U 1734/08) zugrundegelegt.